Tisch reserviert, Respekt storniert

Warum No-Shows kein Kavaliersdelikt sind

19:30 Uhr, Freitagabend. Der Tisch ist gedeckt, das Licht gedimmt, in der Küche zischt der Dampf.

Vier Gedecke, perfekt ausgerichtet. Und dann – nichts.

Kein Anruf. Kein „Sorry, wir schaffen’s nicht“. Nur das Ticken der Küchenuhr und der Kellner, der die Gläser wieder abdeckt.


Ein leerer Tisch ist kein leerer Moment. Er ist Verlust aus Porzellan.

Er trifft die, die vorbereitet haben, als hätten sie ein Versprechen eingelöst, das niemand gegeben hat.


Die Kosten der Gleichgültigkeit

In der Theorie klingt es klein: ein paar Gäste tauchen nicht auf.

In der Praxis ist es Gift. Laut dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband bleiben in vielen Häusern 5 bis 20 Prozent der Reservierungen ungenutzt – manchmal mehr.


Rechne das durch:

50 Sitzplätze, 45 Euro pro Gast, zehn No-Shows – 450 Euro Verlust an einem einzigen Abend.

Und das in einer Branche, die ohnehin auf dünner Flamme kocht: Personalmangel, Energiepreise, Bürokratie.


Während Banken Gebühren verlangen und Airlines bei Nichterscheinen keinen Cent erstatten, erwartet man von Gastronomen, sie sollten das mit einem Lächeln schlucken.

Ein System, das vom Vertrauen lebt, blutet aus, wenn Verbindlichkeit verschwindet.


Zwischen Moral und Missverständnis

Sobald ein Betrieb sich schützt – mit Kreditkartengarantie oder No-Show-Gebühr – wird er zum Feindbild.

„Wie unverschämt! Ich zahle doch nicht für nichts!“


Doch das Restaurant zahlt jeden Abend für alles: Strom, Personal, Mise en Place. Nur nennt es niemand so.

Die Küche ist kein Wunschkonzert. Sie arbeitet voraus. Zutaten sind eingekauft, Wein geöffnet, Brot gebacken. Wenn Gäste fehlen, bleibt der Aufwand. Nur der Respekt fehlt.


Eine No-Show-Gebühr ist kein Strafzettel. Sie ist ein Sicherheitsgurt – für eine Branche, die seit Jahren im Schleudergang fährt.


Verbindlichkeit ist kein Anachronismus

In London, Kopenhagen, Melbourne sind Anzahlungen Routine.

In Paris wird beim Buchen die Karte hinterlegt, in New York kann der volle Menüpreis fällig werden.

Nur hierzulande diskutieren wir, ob das „noch gastfreundlich“ sei.


Doch Gastfreundschaft ist keine Selbstaufgabe.

Sie beruht auf Gegenseitigkeit. Wer einen Tisch reserviert, sagt: Ich komme. Ich respektiere deine Zeit, deine Arbeit, dein Handwerk.


Und wenn etwas dazwischenkommt?

Dann reicht ein Anruf. Zwei Minuten Höflichkeit. Mehr verlangt niemand.


Die Erosion im Inneren

No-Shows kosten nicht nur Geld. Sie nagen an Vertrauen.

Wer zu oft für Leere kocht, verliert die Lust, sich zu öffnen.

„Wir decken für Menschen, die gar nicht kommen“, sagte mir ein Wirt in Bremen. „Irgendwann sieht man die Stühle mit Misstrauen.“


Misstrauen ist ansteckend. Es macht aus Gastgebern Verwalter.

Und aus Willkommen wird Kontrolle.


Wenn Vertrauen verrechnet wird

Vielleicht ist das der eigentliche Skandal:

Dass eine Kultur, die einst auf Handschlagqualität beruhte, heute Kreditkarten braucht, um sich zu schützen.


Wir leben bequem. Zu bequem.

Spontanität wird mit Freiheit verwechselt, Verlässlichkeit mit Steifheit.

Ein Tisch wird reserviert – und Respekt storniert.


Ja, No-Show-Gebühren können unbequem sein.

Aber sie sind ehrlicher als das Schweigen, das bleibt.

Sie teilen die Verantwortung neu auf: Gast und Gastgeber. Gleichwertig.


Haltung statt Hashtag

Wenn Essen mehr sein soll als Konsum, dann beginnt Tischkultur beim Wort Zusage.

Reservieren heißt nicht: mal schauen.

Es heißt: Ich komme. Ich halte, was ich verspreche.


Vielleicht ist das schönste Kompliment an jede Küche gar kein Satz, sondern eine Tat: Erscheinen.

Nicht für ein Foto, nicht für den Algorithmus.

Sondern für den Moment, für das Handwerk, für die Menschen, die ihn tragen.


Gastfreundschaft ist kein Recht.

Sie ist ein Geschenk.

Und wer sie annimmt, sollte wenigstens auftauchen.


Nachklang & Faktenteil

* No-Show-Quoten:  laut DEHOGA (2024) zwischen 5 und 20 %, teils mehr in Großstädten.

* Rechtslage: Gebühren zulässig, wenn vorab klar vereinbart und angemessen; ohne Vereinbarung möglich nur bei nachweisbarem Schaden.

* Widerrufsrecht: entfällt bei termingebundenen Dienstleistungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

* Best Practice: 24 h kostenfrei stornieren, 24–4 h = 50 %, < 4 h = 100 % oder Ersatzbelegung.